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PPWR einfach erklärt: Die wichtigsten Änderungen für Verpackungen, Etiketten und Hersteller

11. Februar 2026

2024 wurde im Rahmen des European Green Deals die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) verabschiedet. Diese Regulierung ist ein maßgeblicher Schritt in Richtung des Hauptziels des European Green Deals: Europa soll bis 2050 klimaneutral werden (European Green Deal Policy Guide). Mit der PPWR wird künftig das Thema Verpackungsmüll auf europäischer Ebene angegangen. Dann ist nicht mehr jedes Land selbst dafür zuständig, Gesetze auf den Weg zu bringen, die die Kreislaufwirtschaft fördern. Verpflichtungen, die solche Gesetze formen, werden auf EU-Ebene vorgegeben.

Da der Verpackungsbegriff sehr weit gefasst ist, sind enorm viele Unternehmen von den zukünftigen Änderungen betroffen. Alle, die Verpackungen sowie verpackte Produkte herstellen, transportieren oder in Verkehr bringen, müssen sich mit der PPWR auseinandersetzen (PPWR: Alle Fristen & Termine der EU-Verpackungsverordnung). Zu den Gesichtspunkten, die hier relevant werden, gehören unter anderem das Verpackungsdesign und die Etikettierung.

Da Teile der Regulierung bereits im August 2026 in Kraft treten, ist es empfehlenswert, nicht länger zu warten und sich sofort zu informieren, an welchen Stellen im eigenen Unternehmen Handlungsbedarf besteht. Unser Blogartikel soll als Anfangspunkt dienen und Ihnen kurz und verständlich die wichtigsten Punkte erklären. So stellen Sie sicher, dass Sie bestens auf die Umsetzung der PPWR vorbereitet sind.

Die wichtigsten Ziele der PPWR

Einheitlichkeit

Damit innerhalb der EU alle an einem Strang ziehen, soll mit der PPWR ein einheitliches EU-Verpackungsrecht etabliert werden. Bisher haben alle Mitgliedstaaten ihre Verpackungsgesetze auf Landesebene verabschiedet (Packaging and Packaging Waste Regulation [PPWR] Neue ­Verpackungs­verordnung der EU). Dadurch gleicht die aktuelle Lage eher einem Flickenteppich. Die Vereinheit­lichung der Gesetze dient dazu, die Klimaziele der EU schneller und effizienter umzusetzen.

Klimaneutral

Die drei Hauptziele der PPWR heißen Klimaneutralität, Förderung der Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung. Um all das zu erreichen, hat die EU mehrere Maßnahmen ausgearbeitet, die dafür sorgen, dass Verpackungen in Zukunft leichter recycelt und wiederverwendet werden können. Außerdem soll die Menge an Verpackungsmaterial insgesamt drastisch reduziert werden (EU-Verpackungsverordnung [PPWR]).

Richtlinien

Für die Umsetzung dieser ambitionierten Ziele werden klare Richtlinien und Vorgaben in Bezug auf Kenn­zeichnung, Recycling­fähigkeit, Mehrweg, Minimierung und Rezyklatanteil (der Anteil an recycelten Stoffen in einem Material) festgelegt. So werden äußere Anreize geschaffen, die dafür sorgen, dass die Umsetzung der Regulierung einheitlich vollzogen wird.

Checkliste

Erzeuger, Hersteller, Lieferanten: Wer muss was tun?

Durch den ganzheitlichen Ansatz der PPWR kommen alle Beteiligten der Lieferkette in Zugzwang. Daher ist es enorm wichtig, die Rolle zu kennen, die man in dieser Kette innehat. Nur so können Sie – und auch wir – die richtigen Maßnahmen ergreifen, um in Zukunft PPWR-konform zu handeln. Die wichtigsten Akteure, die in der PPWR definiert werden, sind Erzeuger, Hersteller, Lieferanten und Importeure. Alle haben unterschiedliche Rollen und Verantwortungen, die sie nach der neuen Regulierung erfüllen müssen.

Erzeuger sind diejenigen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen und in Verkehr bringen. Die Erzeuger sind in der Verantwortung, die Konformität ihrer Verpackungen mit der PPWR zu garantieren und nachzuweisen. Als Hersteller wiederum wird definiert, wer die Verpackungen und verpackten Produkte verkauft.

Wer Hersteller ist, muss auch die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung übernehmen. Das bedeutet, dass Hersteller verpflichtet sind, die Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu übernehmen. Das fängt beim Design an und hört bei der Entsorgung des Produkts auf (PPWR: Alle Fristen & Termine der EU-Verpackungsverordnung).

Lieferanten sind – wer hätte es gedacht – diejenigen, die Produkte anliefern oder bereitstellen. Materiallieferanten müssen unter Umständen Informationen bereitstellen, aufgrund derer die Erzeuger PPWR-Konformität garantieren können. Hier gilt das Prinzip der Bringschuld, nicht der Holschuld. Wer Produkte importiert, muss künftig sicherstellen, dass sie in allen Aspekten den Ansprüchen der PPWR genügen (EU-Verpackungsverordnung [PPWR]).

PPWR-Fristen_bis_2030

Was muss eine Konformitätserklärung beinhalten?

Bereits ab 2026 müssen Erzeuger eine Erklärung anfertigen, in der sie nachweisen, dass ihre Verpackungen PPWR-konform sind. Das Dokument, das hierzu angefertigt wird, heißt Konformitätserklärung. Zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht endgültig klar, wie sie exakt aussehen muss und welche Informationen sie enthalten soll, da einige Regeln erst ab 2030 in Kraft treten. Was aber ab August 2026 schon bescheinigt werden muss, ist, ob gefährliche Stoffe in einer Verpackung oder einem verpackten Produkt stecken. Hierzu zählen unter anderem per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS).

Das muss in der Konformitätserklärung stehen:

  • Name und Anschrift des Erzeugers
  • Beschreibung des Produkts
  • Erklärung der Konformität
  • Angaben zur notifizierten Stelle, sofern beteiligt
  • Verweis auf die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung der Regulierung Schritt für Schritt passiert, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Detail festgelegt, welche Nachweise zu erbringen sind (PPWR: Alle Fristen & Termine der EU-Verpackungsverordnung).

Was sich konkret für Verpackungen ändert

Die wichtigsten Eckpfeiler der PPWR heißen Recycling, Kompostierbarkeit und Minimierung. Um Recyclingraten von Einwegverpackungen zu erhöhen, werden alle Mitgliedstaaten Rückgabesysteme ähnlich der DPG einführen müssen.

Außerdem sollen bis 2030 alle Verpackungen zu mindestens 70% aus recycelbaren Materialien bestehen. Diese Mindestwerte werden jedoch nicht von heute auf morgen umgesetzt, sondern nach und nach erhöht, um allen Akteuren die Anpassung zu erleichtern. Zudem gibt es großzügige Übergangsfristen. Zum Beispiel können Verpackungen, die den Mindestwert für recyclingfähiges Material nicht erfüllen, noch bis 2035 in Umlauf gebracht werden.

Recycling: Der Rezyklatanteil in Kunststoffen spielt in der PPWR eine große Rolle. Damit ist der Anteil einer Kunststoffverpackung gemeint, der aus recyceltem Material besteht. Hierfür hat die EU klare Quoten festgelegt. Ab 20230 müssen kontaktempfindliche Verpackungen je nach Materialtyp zu mindestens 30% bis 35% aus Rezyklat bestehen. Ab 2040 liegen die Quoten sogar bei bis zu 65%.

Kompostierbarkeit: Etiketten, die als sogenannte Primärverpackung direkt auf Obst und Gemüse geklebt werden, müssen in Zukunft nicht nur lebensmittelecht, sondern auch kompostierbar sein. Einige Etikettenmaterialien entsprechen bereits den Standards der Industriekompostierung. Das wird allerdings ab 2028 nicht mehr ausreichen. Dann müssen sie auch im gewöhnlichen Hauskompost komplett zersetzt werden können.

Minimierung: Unter dem Gesichtspunkt der Minimierung soll in Zukunft ein Großteil des Verpackungsmaterials eingespart werden. Eine Volumen- und Gewichtsreduktion von Verpackungen aller Art ist somit unumgänglich. Hieraus werden sich vor allem für Transportverpackungen einige Herausforderungen ergeben. Auch für den Etikettendruck ist das relevant. Einige Materialhersteller arbeiten bereits an Lösungen (EU-Verpackungsverordnung [PPWR]).

Fazit & Handlungsempfehlungen: So machen Sie Ihre Verpackungen PPWR‑ready

Die PPWR wird dafür sorgen, dass viele Unternehmen ihre Prozesse gründlich checken und anpassen müssen. Um sicherzustellen, dass Sie und Ihr Unternehmen in Zukunft PPWR-konform handeln, ergeben sich einige Maßnahmen. Dazu gehört unter anderem das Prüfen Ihrer Lieferkette. Es ist wichtig, dass alle Akteure, die daran beteiligt sind, ihren Teil der PPWR erfüllen. Darüber hinaus müssen Sie darauf achten, bei Bedarf die Wahl Ihrer Verpackungsmaterialien anzugleichen. Dabei spielen sowohl die Größe als auch die Beschaffenheit der Materialien eine entscheidende Rolle. Die PPWR sieht ab 2028 vor, dass wichtige Materialinformationen über QR-Codes bereitgestellt werden müssen. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern, dass Sie die technischen Voraussetzungen für ein solches QR-Code-System erfüllen.

Damit Sie angesichts dieser Flut an Informationen nicht den Überblick verlieren, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten für Sie zusammengestellt. Die Checkliste können Sie hier herunterladen.

Mehr Infos

Ein Blick in die Quellen lohnt sich! Hier finden Sie noch detaillierte Informationen über die PPWR und deren Umsetzung.

Quellen

European Union. Regulation (EU) 2025/40 of the European Parliament and of the Council of 19 December 2024 on packaging and packaging waste, amending Regulation (EU) 2019/1020 and Directive (EU) 2019/904, and repealing Directive 94/62/EC (Text with EEA relevance). OJ L, 2025/40, 22 Jan. 2025. EUR-Lex, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj. Accessed 11 Feb. 2026.

“EU-Verpackungsverordnung (PPWR).” IHK Schleswig-Holstein, 21 Feb. 2025, www.ihk.de/schleswig-holstein/innovation/umwelt/abfallberatung/eu-verpackungsverordnung.

“Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR).” Veolia Deutschland, www.veolia.de/ppwr. Accessed 11 Feb. 2026.

“PPWR: Alle Fristen & Termine Der EU-Verpackungsverordnung.” Prodinger, Prodinger Organisation GmbH & Co. KG, www.prodinger.de/ppwr#accordion-panel-3466. Accessed 11 Feb. 2026

KPMG International. European Green Deal Policy Guide: Focus on “Fit for 55 Package”. Jan. 2022. https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmg/xx/pdf/2022/01/green-deal-policy-guide-web-2022.pdf

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Katharina Crusius
Marketing