- Herstellung nur durch zertifizierte Druckereien
- Standardgröße Nachlabel-Etikett: 25 x 47mm
- Standardgröße DPG-Logo: mit Ruhezone 14 x 16 mm
- Standardgröße DPG-Logo: ohne Ruhezone 10 x 13 mm
- absolute Opazität erforderlich (100 % Blickdichte)
- so konstruiert, dass sie beim Ablösen zerstört werden
- nur eine DPG-Markierung & ein Barcode pro Label
- Ausrichtung nur nach Leiterformat zulässig
- keine Positionierung über Rillen und Kanten
- kein nachträglicher Eindruck, wegen Beschädigungsgefahr
Das Wichtigste auf einen Blick
- DPG-Nachlabel können nicht über den Online-Kalkulator bestellt werden. Wenden Sie sich hierfür stattdessen an unseren Kundenservice: Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter 06502 98494 0 oder per Mail an info@etikett.de.
- Sie müssen Mitglied in der DPG sein und eine GLN haben.
- Ihre Produkte müssen mit den entsprechenden GTINs gekennzeichnet sein (siehe „Wie nehme ich am DPG-System teil?“)
- Die GTIN muss dem Besteller zugeordnet und ein Bestellberechtigter in der DPG-Datenbank hinterlegt sein.
- Die Lieferadresse für Ihre Nachlabel muss der Adresse Ihres Kundenkontos bei der DPG entsprechen. Ist dies nicht der Fall, fragen Sie bitte unseren Kundendienst für das entsprechende Formular an, um trotzdem DPG-Nachlabel oder Pfandetiketten zu bestellen.
- Zusätzlich zu Ihrer Nachlabelbestellung ist das Buchen eines Grafiktickets notwendig, um sicherzugehen, dass alle Daten korrekt sind und das fertige Etikett den DPG Richtlinien entspricht.
- Um den Bestellvorgang zu optimieren, halten Sie bitte die notwendigen Informationen bereit, sobald Sie uns wegen eines Angebots kontaktieren.
- Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeiten bei dieser Art von Etiketten aufgrund umfangreicher Überprüfung Ihrer Daten von den Standardlieferzeiten abweichen können. Daher bieten wir ausschließlich die Standardproduktion für DPG-Nachlabels an.
Nachlabel oder Komplettdruck?
Zu Beginn ist es wichtig zu wissen, ob Sie ein Nachlabel oder einen Komplettdruck benötigen. Wenn Sie Nachlabel bestellen, bekommen Sie Etiketten, die ausschließlich mit einem Pfandlogo in vorgegebener Standardgröße versehen sind. Diese werden dann über den ursprünglichen Barcode eines in Deutschland pfandpflichtigen Produktes geklebt. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass ein Nachlabel so konstruiert sein muss, dass es beim Ablösen von der Verpackung zerreißt. So wird garantiert, dass das Nachlabel nicht weiter verwendet wird. Aus diesem Grund werden diese Etiketten standardmäßig mit einem Schlitz im Material versehen.
Wünschen Sie hingegen Etiketten mit eigenem Design zusätzlich zu Barcodes und dem DPG-Pfandlogo, benötigen Sie einen Komplettdruck. Hier können Sie das Material und die Form Ihrer Etiketten frei wählen. Die Richtlinien für Größe, Ausrichtung und Form des DPG-Pfandlogos auf Ihren Etiketten, gelten natürlich trotzdem. Veredelungen wie Heißfolien und Folienkaschierungen sind hier möglich. Beim Komplettdruck ist es nicht notwendig die Etiketten mit einem Schlitz zu versehen.
Die Unterscheidung zwischen Nachlabel und Komplettdruck ist auch wichtig, wenn Sie Ihren Etikettenauftrag bei der DPG anmelden. Hier müssen Sie angeben, ob es sich bei Ihrer Anfrage um Nachlabel oder einen Komplettdruck handeln soll.
Sowohl auf Nachlabel wie auch Komplettdrucke trifft jedoch zu, dass ein nachträgliches Eindrucken nicht möglich ist. Dementsprechend können Sie Angaben wie Mindesthaltbarkeitsdaten, Gewichtsangaben oder Zutatenlisten nicht hinterher auf das fertige Etikett drucken.
Wie nehme ich am DPG-System teil?
Um Etiketten oder Aufkleber mit Pfandlogo zu bestellen, müssen Sie sich bei der Deutschen Pfandsystem GmbH als Hersteller oder Importeur registrieren. Dafür müssen Sie die Teilnahmebedingungen der DPG unterzeichnen und die Einhaltung der Regeln des DPG-Systems gewährleisten. Sie beantragen außerdem eine Global Location Number (GLN), mit der Sie in der DPG-Stammdatenbank registriert werden. Hier speichern Sie Ihre Artikeldaten mithilfe einer GTIN (Global Trade Items Number) ab. Für eine detaillierte Beschreibung des Vorgangs sowie hilfreiche Tutorials, besuchen Sie die DPG-Seite für Getränkehersteller und Importeure.
Haben Sie weitere Fragen zur Teilnahme am DPG-Pfandsystem? Dann finden Sie die entsprechenden Kontaktformulare hier, um sich direkt mit der DPG in Verbindung zu setzen.
Erweiterte Pfandpflicht
Im Januar 2021 wurde ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet. Das führt dazu, dass die Pfandpflicht nun auch Verpackungsmaterialien anbelangt, die vorher nicht zum Pfandsystem gehörten. Zum Beispiel Sekt- und Sektmischgetränke sowie Wein- und Weinmischgetränke in Dosen. Erstinverkehrbringer, die mit diesen Produkten handeln, müssen also künftig ihre Verpackungen mit Pfandetiketten versehen. Die DPG bestimmt die Zeiträume, in denen betroffene Unternehmen den Wechsel von pfandfreien zu pfandpflichtigen Verpackungen vornehmen sollen. Wenn Sie mehr über die Erweiterung des DPG-Pfandsystems erfahren möchten, lesen Sie unseren Blogbeitrag zum Thema Ausweitung der Pfandpflicht.
Warum ein Nachlabel?
Bei DPG-Nachlabels handelt es sich um eine besondere Art von Pfandetiketten. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn zuvor nicht pfandpflichtige Verpackungen nachträglich mit Pfandaufklebern ausgezeichnet werden müssen. Zum Beispiel importierte Getränke müssen mit einem DPG-Nachlabel ausgestattet werden. Somit sind diese Labels besonders relevant für Unternehmen, die Ihre Produkte aus dem Ausland importieren und sie hier erstmals in Verkehr bringen. Diese sogenannten Erstinverkehrbringer müssen bei der DPG registriert sein. Bei importierten Waren muss das Nachlabel über dem ursprünglichen Barcode angebracht werden und 100% blickdicht sein. Diese Voraussetzungen werden durch DPG-Nachlabels von etikett.de gewährleistet.
Auch für in Deutschland produzierende Erstinverkehrbringer sind DPG-Nachlabels notwendig. Hierbei handelt es sich um Hersteller, die verpackte Waren produzieren und in Deutschland erstmalig in Umlauf bringen. Diese benötigen vor allem seit Erweiterung der Pfandpflicht häufig Nachetikettierung.
Mehr zum Thema Erstinverkehrbringer finden Sie auf der DPG Infoseite für Erstinverkehrbringer.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Verpackungen mit einem Pfandetikett ausgestattet werden müssen, finden Sie hier eine Übersicht pfandpflichtiger Getränke.
Etiketten mit Pfandlogo von etikett.de
Nur Etikettendruckereien, die durch die DPG zugelassen sind, dürfen Pfandetiketten produzieren. Beim Markieren der Produkte wird eine spezielle Farbe benutzt, die nur von zertifizierten Unternehmen eingesetzt werden darf. Diese Farbe kennzeichnet das Produkt als pfandpflichtig. Etikett.de ist eine zertifizierte Etikettendruckerei. Daher sind wir dazu berechtigt mit dieser Spezialfarbe zu produzieren. Das bedeutet auch, dass entweder unsere DPG-Nummer oder der Zusatz „etikett.de“ auf den von uns gedruckten DPG-Pfandaufklebern stehen muss.
Mehr zum Thema DPG-Pfandetiketten finden Sie auf unserer Website.
Informieren Sie sich jetzt und bestellen Sie noch heute Ihre Pfandaufkleber. Unser Kundenservice ist montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 unter 06502 98494 0 oder per Mail an info@etikett.de für Sie erreichbar.
Bitte beachten Sie: Als Getränkehersteller oder Vertreiber müssen Sie bei der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) registriert sein, um Ihre Pfandetiketten bestellen zu können.
Weitere Informationen
Wir bieten jedoch nicht nur den Druck von DPG-Nachlabels an. Auch wenn Sie einen Komplettdruck wünschen, können Sie uns kontaktieren. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an, um uns erste Informationen zu Material, Auflage und Format Ihrer gewünschten DPG-Etiketten zukommen zu lassen. Gerne erstellen wir dann ein Angebot für Sie oder melden uns gegebenenfalls mit Rückfragen bei Ihnen.
Sie benötigen für Ihr Produkt kein DPG-Pfandlogo, sondern lediglich einen Barcode auf Ihrem Etikett? Dann besuchen Sie unsere Seite für Bardcodeetiketten.
Gerne senden wir Ihnen vorab auch unser kostenfreies Musterbuch mit bereits gestanzten Etiketten aus unseren Standardmaterialien zu. So können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Materialien und Veredelungen mit etikett.de möglich sind.