Weniger Müll bitte!
Das Umweltbundesministerium reagierte im Januar 2021 auf den alarmierenden Anstieg der Abfallproduktion hinsichtlich der Daten des Statistischen Bundesamtes mit einer Erneuerung des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Diese wird nun teilweise ab 2022 wirksam.
Was seit 2019 bis heute grundsätzlich und unverändert gilt: Alle Unternehmen in Deutschland, die gewerbsmäßig Verpackungen und Füllmaterial in Umlauf bringen, unterliegen einer Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht. Falls Sie genaueres über bestehende Regelungen wissen möchten, werfen Sie gern einen Blick in unseren Blogbeitrag zum Thema. Im Allgemeinen zielen die genannten Maßnahmen darauf ab, die Müllproduktion zu vermindern und eine umweltschonende Müllentsorgung anzustreben.
Welche Änderungen gelten ab 2024?
Im Januar 2021 wurde durch das Umweltbundesministerium ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet, das im Januar 2022 startet. Somit müssen sich deutsche Hersteller und Herstellerinnen, sowie Händler und Händlerinnen, die bestimmte Varianten von Verpackungs- oder Füllmaterial herausgeben, ab 2022. 2023 und 2024 auf einige Neuerungen einstellen. Im Zuge dessen soll auch die Pfandpflicht für Einwegverpackungen und Getränkeflaschen aus Kunststoff und Metall ausgeweitet werden. Doch was heißt das im Detail?
Pfandpflicht für weitere Getränkeverpackungen
Das neue Gesetz lässt sich einfach zusammenfassen: Handelt es sich bei einer (Getränke-)Verpackung aus Kunststoff (PET) oder Metall nicht um eine Mehrwegverpackung, dann gilt für sie die erneuerte Pfandpflicht. Davon betroffen sind dann neben Plastikflaschen mit Frucht- und Gemüsesäften auch Sekt- und Sektmischgetränke sowie Wein- und Weinmischgetränke in Dosen. Für sie fällt zukünftig Einwegpfand in Höhe von 0,25 Euro an. Ausgenommen sind Plastikflaschen, die mehr als 3 Liter umfassen. Für Einwegverpackungen aus Kunststoff, die Milch und Milcherzeugnisse enthalten, gilt die neue Pfandpflicht erst seit Januar 2024. Für nähere Informationen zum DPG-Einwegpfandprozess besuchen Sie die offizielle DPG-Website.
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Eine gute Nachricht gibt es für kleinere Betriebe, die eine Fläche von weniger als 80 Quadratmetern (inklusive Lagerfläche) aufweisen: Diese sind von der Pfandpflicht ausgenommen.
Außerdem soll eine Mehrwegpflicht für Restaurant und Cafés in Kraft treten. Damit soll das Wegwerfplastik aus dem Takeaway-Bereich verbannt werden. Gastronomiebetriebe müssen zukünftig neben Einweg- auch Mehrwegbehältnisse anbieten. Hinzukommend soll den Verbrauchern und Verbraucherinnen ermöglicht werden, eigene Behälter verwenden zu dürfen.
Produktlabel mit Pfandlogo von etikett.de
Getränkeverpackungen müssen nun angepasst und mit einem Pfandlogo bedruckt werden. Für Produkte, die bereits vor dem 1. Januar 2022 in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Übergangspflicht bis zum 30. Juni 2022. Diese dürfen dann noch pfandfrei verkauft werden.
Benötigen Sie eine DPG-Pfandmarkierung auf Ihrem Klebeetikett? Dann sind Sie bei etikett.de genau richtig: etikett.de ist zertifizierter Partner für den Druck von Etiketten und Aufklebern mit Pfandlogo. Mithilfe des Pfandlogos ist ersichtlich, dass es sich bei der Verpackungsvariante Ihres Produktes um eine pfandpflichtige Verpackung handelt. Es ist notwendig, die DPG-Markierung mit einer Spezialfarbe zu drucken. Nur so können die Pfandautomaten Ihr Produkt als pfandpflichtig erkennen. Deswegen darf der Druck mit der speziellen Pfandfarbe ausschließlich von zugelassenen Etikettenherstellernm, wie etikett.de, in zertifizierten Standorten vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie: Bevor wir Ihr Etikett mit dem Pfandlogo bedrucken können, müssen Sie sich zunächst bei der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) registrieren. Erst nach der Registrierung kann der Druck Ihres DPG-Pfandetiketts erfolgen.