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DPG: Ausweitung der Pfandpflicht

Worum geht es?

Seit dem 01. Januar 2024 gelten neue, erweiterte Regeln bei der Pfandpflicht. Von nun an sind Milch- und Milchmischgetränke, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen abgefüllt werden, pfandpflichtig.

Was genau bedeutet das?

(Zum Vergrößern klicken)

Der 01. Januar 2024 war Stichtag. Bei dieser Erweiterung der Pfandpflicht gab es keinen Umstellungszeitraum. Daher war die Ausweitung eine besondere Herausforderung für Erstinverkehrbringer dieser Getränke. Mussten sie ihre Produkte am 31.12.23 noch ohne Pfandlogo verkaufen, war der Vertrieb ohne Pfandetikett am 01.01.24 schon nicht mehr zulässig. Somit gestaltet sich der Abverkauf von Restbeständen natürlich schwierig. Deswegen ist es gut zu wissen, dass es für solche Fälle DPG-Nachlabels gibt.

 

DPG-Nachlabels

Für das DPG-konforme Abverkaufen von Restbeständen empfehlen wir Ihnen den Einsatz von sogenannten Nachlabels. Ein DPG-Nachlabel besteht lediglich aus einem Barcode und einem DPG-Pfandlogo in Standardgröße. Sie kommen häufig auch bei importierten Getränken zum Einsatz und sind besonders relevant für Erzeuger, deren Waren von den Ausweitungen der Pfandpflicht betroffen sind. Sie können diese Etiketten über die alten Barcodes Ihrer Produkte kleben. Dank der absoluten Opazität (Blickdichte) des Etikettenmaterials wird der alte Barcode komplett verdeckt. Um DPG-Nachlabels bestellen zu können, müssen Sie Mitglied der Deutschen Pfandsystem GmbH sein. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website speziell zum Thema DPG-Nachlabels.

Pfandetiketten allgemein

Für alle, die sich nicht mit dem Verkauf von Restbeständen beschäftigen müssen, bieten wir bei etikett.de Komplettdrucke von Pfandetiketten an. Dabei handelt es sich um Etiketten, in deren Design das Pfandlogo in Kombination mit einem Barcode integriert wird. Hierbei gilt es einige Richtlinien zu beachten, wie zum Beispiel das Einhalten der Standardgröße, die Ausrichtung des Pfandlogos und das Beachten der sogenannten Ruhezonen rund um das Logo. Außerdem müssen Sie eine Global Location Number beantragen und sich bei der DPG registrieren. Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Infoseite zum Thema Pfandetiketten sowie auch die offizielle DPG-Seite für Getränkehersteller und Importeure zur Verfügung.

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Registrierung bei der DPG

Um Pfandetiketten oder Nachlabels bestellen zu können, müssen Sie sich als Hersteller oder Importeur bei der Deutschen Pfandsystem GmbH registrieren. Dazu müssen Sie die Teilnahmebedingungen der DPG unterzeichnen und sich verpflichten, die Regeln des DPG-Systems einzuhalten. Außerdem beantragen Sie eine Global Location Number (GLN), mit der Sie in der DPG-Stammdatenbank registriert werden. Hier hinterlegen Sie Ihre Artikeldaten mit einer 8- oder 13-stelligen Global Trade Item Number (GTIN), die Sie eigenständig und ausschließlich für den deutschen Markt konfigurieren können.

Sollten Sie persönliche Beratung zum Thema Pfandetiketten wünschen, kontaktieren Sie uns gerne! Sie erreichen uns montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr per E-Mail an info@etikett.de oder telefonisch unter 06502 / 984940.